ABC- Hundepfoten

     Miteinander

Teilnahmebedingungen

Seit 1.1.2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher (mit Chip) markiert und bei Amicus registriert sein. Der teilnehmende Hund ist frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten und sollte geimpft sein gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose.  Für den teilnehmenden Hund muss eine Tierhaltehaftpflichtversicherung bestehen. Einige Hunderassen dürfen im Thurgau nur mit einer speziellen Bewilligung gehalten und ausgeführt werden. Eine solche ordentliche Bewilligung, ausgestellt durch das Veterinäramt für den Kanton Thurgau, muss im entsprechenden Fall vorgelegt werden. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Teilnahme in der Gruppenstunde nicht möglich, Einzeltraining wäre möglich.  Die Teilnehmerzahl der jeweiligen Kurse ist auf höchstens 5 begrenzt  Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einem bestimmten Kurs.

Vertragsschluss und Vergütung

Bei Kursabschluss erhalten Sie den genauen Zeitplan, der Kursabschluss ist verbindlich, Verspätungen gehen allein zu Lasten des Kundens. Lektionen oder Einzeltrainings im Verhinderungsfall müssen mind. 24 Stunden im Voraus abgesagt werden,  ansonsten werden sie zu 100% berechnet, bei Zahnreinigung wird dann eine Pauschale von 50,- Sfr. berechnet. Die Hundeschule behält sich vor einzeln Lektionen, Einzellektionen, Zahnreinigungen und Einzelgespräche abzusagen, in diesen Fall werden Nachholtermine vereinbart.

Haftungsauschluss

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde haftet für alle von Ihm, seinem Hund oder seinen Begleitpersonen verursachten Schäden. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt. Die Aufsichtspflicht obliegt alleine dem Hundehalter. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Der Kunden hat seine Begleitpersonen von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

Generelle Regeln

Fahrzeuge sind ordnungsgemäss abzustellen.  Die Parkgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Die Hunde warten zu Beginn der Lektion im Auto und werden erst nach Aufforderung durch den Trainerin aus dem Auto geholt.  Die Hunde werden grundsätzlich im Geschirr an der Leine geführt, keine Flexileinen,  Freilauf oder Spiel erfolgt erst nach dem Einverständnis der Trainerin Die Hundeschule behält sich vor spezielle Hilfsmittel, die vom Kunden gewünscht werden, abzulehnen. Es besteht generelle Kotaufnahmepflicht auf allen Wegen und Plätzen.

Ich dulde nicht:

  • Leinenrucks/ Leinenimpulse
  • Anstossen/ Ankicken oder ähnliches
  • auf den Rücken werfen oder drehen
  • schlagen/ treten
  • imitieren von Bissen mit den Händen/ Schnauzengriff
  • Einschüchterung durch den Halter (über den Hund drohend beugen, anknurren, anschreien)
  • Würge- oder Stachelhalsbänder, Elektroschockhalsbänder
  • es wird nicht mit Schreckreiz gearbeitet (Schütteldosen, Wasserspritzen)
  • Flexileinen im Training
  • alles was den Hund Angst macht oder Schmerz zufügen kann


Diese Hilfsmittel sind erlaubt:

  • Futter im Futterbeutel
  • Spielzeug
  • freundlicher Körperkontakt
  • Stimme die lobend und motivierend ist
  • Targets/ Clicker
  • Brustgeschirr
  • Leine/ Schleppleine